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Wie funktioniert Notfunk?

Hintergrund: Helfer von THW, DLRG, Feuerwehr und Bundeswehr kämpfen gegen die Flutmassen in Magdeburg 2013

Notfunk wird fälschlicherweise von Technik-Enthusiasten häufig als Anreiz genommen, selbstgebastelte Projekte den Behörden zu präsentieren, in der Hoffnung, dass diese die BOS-Funktechnik der Behörden verdrängen oder damit konkurrieren könnte oder skurriler noch:
In Schleswig-Holstein z.B. treibt der Notfunkreferent des Distrikt M ein "Notfunknetz" voran, das nur daraus besteht, dass eine einzige Behörde Selbstgespräche mit sich selbst über Amateurfunk machen soll (Hier die Quelle / Mirror), während sämtliche Mindeststandards im Notfunk (Pactor, Winlink usw.) und der Sinn und Zweck des Notfunks, dort zu helfen wo Hilfe nötig ist (nämlich die hilfesuchenden Bürger) sowie auch die komplette gesetzliche Lage völlig ignoriert werden.
Ich war Teil dieser Notfunk-Aktivitätsgruppe von der ich mich ausdrücklich distanziere und kann da als Funkamateur und Angehöriger der BOS nur den Kopf schütteln...

Ein positives Beispiel wiederum ist der OV Wuppertal des DARC, der ein legales und sinnvolles Konzept von "Notruf-Meldestellen" / Mirror) in's Leben gerufen hat, von den Bürgern für die Bürger, denn genau dort beginnt der Notfunk:
Bei dem Notfall und dem Notruf via Funk. Notfunk!
Bei dem Absetzen des Notrufes über ein funktionierendes Kommunikationsmittel für den Bürger, wenn Handy, Telefon und Internet nicht mehr funktionieren beginnt also logischerweise der Notfunk (Beispiel Wuppertal).






Wo Endet dann der Notfunk und was ist Notfunk nicht?


Es kommt ja mal gelegentlich vor, dass irgendwo ein Notfunkreferent auf die Idee kommt, zu den Behörden zu gehen, mit einem selbstgebasteltem Notfunkkoffer mit zusammengewürfelter ausgemusterter Amateurfunktechnik, der dann die ganzen Fernmeldeanlagen und TETRA-Netze ersetzen sollen, wenn irgendwann mal die globale Zivilisation zusammenbrechen sollte oder ähnliches.

Ist auch sicherlich eine nette Idee, wenn die Rettungsleitstelle so einen Koffer hätte um Notrufe aus der Bevölkerung zu empfangen und über die ganze Vielzahl an Rückfallebenen innerhalb des TETRA oder der Rückfallebene dieser Rückfallebenen des TETRAs, nämlich 4m-BOS-Funk oder die Rückfallebene der Rückfallebenen dieser Rückfallebenen zu nutzen über 2m-BOS-Funk mit großer Leistung oder in Verbindung zu Mastkraftwagen und/oder - so wie es auch Dienstvorschriftsmäßig vorgeschrieben ist - über klassische Melder.

Wozu dann noch eine Rückfallebene, die davon mal abgesehen weder standarisiert, noch geschützt, noch verschlüsselt und dazu einem völlig anderen Funkdienst vorbehalten ist?

Amateurfunktechnik als "Rückfallebene" für die BOS-Funktechnik?

Nein!


Davon mal abgesehen ist in der Zeit der Frequenzknappheit können wir froh sein, wenn die Frequenzen uns nicht weggenommen werden. Dann sollen in Notfällen den Funkamateuren wiederum die 2m/70cm-Repeater, -Relais und Frequenzen wieder weggenommen werden, damit Behörden sich dort koordinieren, obwohl es zig Rückfallebenen innerhalb der BOS gibt? Nach dem Motto: Liebe Funkamateure, bitte unterlassen Sie es Amateurfunk zu machen, jetzt werden die Frequenzen von den Behörden beschlagnahmt.

Auf der anderen Seite müssen sich dann Behörden mit Geräten mittlerer Leistung auf den Bändern quetschen wo private Funker mit viel Leistung mehr private QSO's führen als je zuvor, da alle anderen Kommunikationsmittel dann nicht mehr funktionieren und hinnehmen, dass man dann halt plumb gesagt
"einfach mal weggedrückt" wird, während man Einsätze koordiniert, weil jemand anderes etwas aus seiner Sicht für ihn viel wichtigeres jemanden zu übermitteln hat?
Beispiel: "Notarztwagen 5 mit dringender Rückfrage zu dem Herz-Infa...krrrr...Lieber OM, ich hoffe ich komm
da jetzt über die andere Station rüber, mein Trinkwasser ist alle, kannst du mir schnell mal eine Tonne Wasser rüberfahren? Und von deinem Bauernhof bräcuste ich noch folgende Lebensmittel und Gerätschaften: ........."



Nebenbei ist es auch Datenschutzrechtlich sehr fraglich wenn dauernd Meldungen über den Amateurfunk durchgegeben werden sollen, die von jedem 3. Bürger unverschlüsselt mit €25-Euro-Geräten spielend leicht abgehört werden können wie:
- "Leitstelle an Norarztwagen 5: Person mit Herzinfakt in der Hauptstraße 1 in Musterstadt. Bei der Patientin handelt es sich um Bettina Müller, 76 Jahre, geboren am 12.12.1942. Notrufende Person ist die Tocher Sofie Müller, die sie gleich in Empfang nimmt. Bei Maßnahmen zu beachten, daaa Frau Müller unter HIV leidet und Diabetikerin ist." oder
- "Leitstelle an Polizeistreife 22 zur allgemeine Personenkontrolle im Kontrollbereich: Dr. Martin Meyer, geboren am 7.4.1980, kein Haftbefehl aber Vorstrafen wegen mehrfacher Nichtbezahlung von Bußgelder wegen Falschparkens und Hinweis wegen Betäubungsmittelkonsums aus dem Jahre 1997. Keine Maßnahmen erforderlch." oder
- "Leitstelle an alle Einheiten der Bundespolizei 17 im Abschnitt Einkaufsstraße: mehrere Hinweise wegen Personen die dort plündern. Nähern Sie sich der Hauptstraße von Richtung Bahnhof um Unbemerkt zu bleiben ohne Blaulicht. Zugriff und Schusswaffengebrauch nach eigenem Ermessen, Eigensicherung ist zu beachten!"

Solche Meldungen gehören nicht auf den Amateurfunk. Handscanner oder einfache Amateur-Handfunkgeräte
für €25 gibt es für jeden bei eBay, Amazon und co. Diese werden überall an jeden verkauft völlig ohne überprüfung ob derjenige überhaupt Funkamateur ist oder Schwarzfunker. Eine Datenschutzrechtliche Katastrophe in der eigentlichen Katastrophe.

Zum Glück haben wir das nicht zu befürchten, weil es vorgeschrieben ist im BOS-Funk bei übermittlung von Nachrichten genau so etwas zu verhindern. Die PDV/DV 810.3 ist sogar frei googelbar: daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/fwdv_810.3_pdf.pdf

Dort sieht man auch, dass es nicht nur eine dumme Idee ist, Amateurfunk als Rückfallebene für den BOS-Funk
zu nehmen, sondern auch verboten aufgrund der immer (auch im Katastrophenfall) gültigen fernmelderechtlichen Bestimmungen, Verschlusssachenanweisungen, Dienstvorschriften und natürlich auch Datenschutz zum Schutz der persönlichen Daten und zur präventiven Gefahrenabwehr mit den gesetzlichen Bedingungen im Amateurfunk zu befördern:

Abschnitt 1.4 der DV 810.3 handelt um die Fernmeldesicherheit:
1.4.1 setzt folgende Maßnahmen im BOS-Funk voraus, die verhindern sollen dass...
- Unbefugte schutzbedürftige Informationen aus dem Fernmeldeverkehr gewinnen
- der Fernmeldeverkehr gestört wird
- Unbefugte am Fernmeldeverkehr teilnehmen

Jetzt dürfte einem eigentlich klar sein, dass es weder sinnvoll noch gesetzlich zulässig ist, Amateurfunk als "Rückfallebene" für den BOS-Funk zu nutzen, denn:
- Unbefugte schutzbedürftige Informationen werden so an JEDERMANN weitergegeben, das Abhören von Amateurfunk ist nämlich jedem Erlaubt, egal ob mit oder ohne Amateurfunklizenz. Kostenpunkt dies zu tun belaufen sich unter €25 für z.B. ein "Baofeng UV-5R", das zudem auch noch sendefähig ist, wo wir beim nächsten Punkt sind:
- den Fernmeldeverkehr im Amateurfunk extrem zu stören ist leider trauriger Alltag wie man fast täglich z.B.
auf dem 2m-Aschberg-Relais hören kann (Link zum Video), oder in Berlin City (Link zum Video), oder
mitten beim Rundspruch (Link) oder bei normalem Funkverkehr sogar auf Kurzwelle usw. usw. usw.
"Kein Strom" würde solche Störer auch nicht abhalten, da sogar so ein billiges Handfunkgerät aus China für €25 tagelang mit einem Akku weiter läuft.
- Unbefugte nehmen so am Fernmeldeverkehr allesamt teil, da der BOS-Funk ein Amateurfunk-fremder Funkdienst ist und in der Regel Funkamateure auf Amateurfunk funken. Davon abgesehen sind
BOS-Funkdienste allesamt und ohne Ausnahme auf allen Amateurfunkbändern "funkfremde Dienste":

§ 5 Rechte und Pflichten des Funkamateurs Absatz 3: Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den in § 3 Abs. 5 genannten Frequenzen senden. Das Gesetz sieht keine Ausnahme in Not- und Katastrophenfällen! Ein Funkamateur darf also nicht mal eben auf BOS-Funk "rüberschalten" um dort zu senden oder zu empfangen.
Absatz 5:
Satz 1) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln.
Satz 2) Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.
Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.
...dafür aber Satz 1!

Das bedeutet: als Funkamateur im Not- und Katastrophenfall darf ich einem anderen Funkamateur auf Amateurfunk über einen Notfall berichten, der dann eventuell mit dafür legalen Kommunikationsmitteln oder persönlich Kontakt zu einer BOS-Behörde aufnimmt.

Der BOS-Funk darf am Amateurfunkdienst selbst nicht in keiner Art und Weise und unter keinen Umständen teilnehmen (siehe §3 AFuG) und der Funkamateur darf am BOS-Funkdienst in keiner Art und Weise und unter keinen Umständen teilnehmen (siehe §89 TKG).
Ist ein Funkamateur angehöriger einer BOS und betreibt im Dienst Amateurfunk mit einer anderen Amateurfunkstelle der ebenfalls Angehöriger einer BOS ist, dann darf er diese nur und ohne Ausnahme in "offener Sprache" abwickeln (§16 Abs. 7 AFuV), "Amateurfunkverkehr darf nicht zur Verschleierung des Inhaltes verschlüsselt werden" (§16 Abs. Absatz 8 AFuV). Dienstlich ist er dann aber auch besonders im Not- und Katastrophenfall dazu verpflichtet nach 1.4.2 der DV 810.3 schutzbedürftige Nachrichten zu verschleiern, tarnen und zu kryptieren (schlüsseln oder codieren).

Was heißt das unterm Strich?

Amateurfunk ist nicht nur ungeeignet als "Rückfallebene" für den BOS-Funkdient, sondern auch gesetzlich nicht realisierbar.


Nun wissen wir, was "Notfunk" nicht ist. Aber was ist dann "Notfunk"? Die Antwort darauf bringt der
§2 Absatz 2 des Amateurfunkgesetzes und damit auch den Rahmen, was "Notfunk" überhaupt ist:

Im Sinne dieses Gesetzes ist Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander [...]
zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.


§ 42 BHKG – Meldepflicht
Die Person, die ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern sie die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Eine Person, die um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu verpflichtet, wenn die ersuchende Person zur Gefahrenmeldung nicht selbst imstande ist.

Wie kann man also Hilfsaktionen mit Amateurfunk unterstützen?

Zunächst einmal sollte man sich bewusst sein, was ohne Strom und/oder Handynetz nicht mehr läuft:


Szenario 1: Handynetz ist überlastet, Strom funktioniert.


Betrifft die mobile Kommunikationsmöglichkeit der Bürger.
Betrifft NICHT die Kommunikationsmöglichkeit der BOS.
Situation: Bürger will Notruf absetzen am Ort einer Großschadenslage mit einem separatem Notfall.
Beispiel: In der Funkzelle z.B. während der Loveparade Duisburg 2010 hat ein Bürger einen Schlaganfall und wird bemerkt von einem Passant.
Problem: Da beide nicht zuhause sind und offenbar niemand da ist mit einem Festnetztelefon, bleibt nur der Notruf per Handy, aber das gesamte Handynetz ist zusammengebrochen, Notruf also nicht möglich!
Lösung: ein anwesender Funkamateur "überbrückt" die Funkstrecke der zusammengebrochenen Mobilfunkzelle (z.B. über das Amateurfunkrelais DB0HMS) und ein weiterer Funkamateur der auf diesem Relais auf empfang ist in einer intakten Funkzelle oder mit Festnetz (zuhause) setzt diesen Notruf dann erfolgreich ab.
"Nach Angaben der ARD waren zwischenzeitlich die Handynetze zusammengebrochen, weil Angehörige versuchten, Loveparade-Teilnehmer zu erreichen."
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/massenpanik-tote-bei-loveparade-in-duisburg/1890484.html
Anmerkung: so eine Handynetzüberlastung ist keine Seltenheit! Wir erleben es jedes Jahr, wenn am 1. Januar früh morgens oder vormittags dann die SMS'e mit "Frohes Neues" eintrifft, die eigentlich um Mitternacht versendet wurden. Das liegt an der Handynetzüberlastung.


Szenario 2: Das Stromnetz ist kurzzeitig ausgefallen ODER das Festnetz ist gestört, Handynetz funktioniert.


Betrifft die Kommunikationsmöglichkeit der Bürger über Internet und Festnetz
Betrifft NICHT die mobile Kommunikationsmöglichkeit der Bürger.
Betrifft NICHT die Kommunikationsmöglichkeit der BOS.
Situation: Bürger will Notruf absetzen.
Beispiel: Während der 1,5 Stunden Stromausfall am 08.09.2018 in Eckernförde will ein Bürger einen Notruf absetzen.
Problem: Angenommen der Bürger hat kein Handy im Jahr 2018...
Lösung: ...dann rennt er auf die Straße und dort hat garantiert jemand ein Handy. Sollte jemand ganz alleine in einer Einöde wohnen, macht es dann eher schon sinn sich selbst Funk (CB oder AFu) oder vielleicht sogar ein Satelliteltelefon zuzulegen. Menschen die dort leben wissen sich sogar meist besser zu helfen, als Menschen die in einer Stadt leben. Der Ausfall kleinerer Stromnetze oder der kurzzeitige Ausfall eines größeren Stromnetzes wird erst zum Problem, wenn die Notstrombatterien der Funkmästen (GMS, TETRA...) leer werden.
Quelle: https://www.shz.de/lokales/eckernfoerder-zeitung/stromausfall-legt-innenstadt-lahm-id20967612.html
Anmerkung: auch dies ist keine Seltenheit, meistens jedoch schnell behoben. Erst neulich habe ich es selbst miterlebt, wie für 1,5 Stunden der Strom komplett wegfiel in Eckernförde, das Handynetz ging trotzdem.
Info: Bei Hochwasser
wird häufig auch von den Versorgern bewusst der Strom für im überfluteten Gebiete abgeschaltet, um ein Stromschockrisiko durch überflutete Stromleitungen und Transformatoren zu verhindern! In diesem besonderen Fall kommt also noch erschwerend hinzu, dass Wasserpumpen auch nur in Verbindung
mit einem Stromaggregat und Ersatzbenzin wirklich Sinn machen!



Szenario 3: Szenario 2 kann nicht behoben werden, alles fällt längere Zeit aus.


Betrifft die Kommunikationsmöglichkeit der Bürger über Internet und Festnetz
Betrifft die mobile Kommunikationsmöglichkeit der Bürger.
Betrifft immernoch NICHT die Kommunikationsmöglichkeit der BOS und jetzt wird's interessant:
Betrifft NICHT die Kommunikationsmöglichkeit vieler Funkamateure und CB-Funker!
Situation: Bürger will irgendwo Notruf absetzen.
Beispiel: Die Schneekatastrophe von 1979 oder vergleichbare Naturkatastrophen wiederholen treten wieder ein.
Problem: Am 30. Dezember 1978 wurde um 8.00 Uhr der landesweite Katastrophenalarm ausgelöst und ein Fahrverbot verhängt. Vom 29. bis zum 31. Dezember gab es verbreitete Stromausfälle in insgesamt 66 Orten. Handys gab es noch nicht. Spätestens an Tag 2 und 3 funktioniert dann auch TETRA und GSM nicht mehr. Es gibt absolut keine Möglichkeiten mehr für den Bürger Notrufe abzusetzen, ausser über CB und Amateurfunk.

Lösung: Bürger setzen Notrufe über Amateurfunk- oder CB-Funkstellen ab. Diese kann in der Leitstelle sein, wenn der Empfänger Angehöriger einer BOS ist (z.B. ein Assistent des Disponenten oder der Disponent selbst) oder können an die Leitstelle weitergegeben werden, hierfür bietet der §42 BHKG nämlich durch die gesetzliche Meldepflicht eines Unglücks eine kleine Ausnahme was das Absetzen und die Weiterleitung der Notrufe angeht. Einsatzkräfte können dann entsprechend disponiert werden. Der §42 BHKG greift allerdings nicht mehr was das Koordinieren der BOS untereinander angeht. Diese sind wieder nach der DV 810.3 abzuwickeln (siehe oben).

BOS: Die TETRA-Funkmasten werden intervallweise mit neuen Batterien bestückt, sobald diese leer gehen oder
es werden z.B. Mastkraftwagen mit Notstromaggregaten aufgestellt, die wie ein eigener Mast wirken und die stromlösen Mästen kompensieren.
Sobald diese leer gehen kommt ein Tankwagen und befüllt diese wieder.
Kommt eine dieser Komponente nicht mehr voran (Schnee), wird es über die Luft transportiert (Bundeswehr).
Geht dies auch nicht mehr (Schneesturm) dann wird das 4m-BOS-Band lokal genutzt oder von der Leistelle aufgeschaltet.
Im Gegensatz zum Digitalfunk wird dann wirklich nur viel Strom (vom Relais) benötigt, wenn gesprochen wird.
Im "standby" benötigen die Empfänger dieser Relaisfunkstellen kaum Strom.
Solle aber auch dies nicht mehr laufen und 2m-BOS-Band nicht ausreichen, dann werden klassische Melder eingesetzt: per PKW, Krad, Panzer, Helikopter oder zu Fuß werden dann Nachrichten innerhalb der BOS weitergegeben, siehe DV 810.3 oben.

Bürger: Da den Telefongesellschaften bei weitem nicht so viele Möglichkeiten und Gerätschaften zur Verfügung stehen (Panzer, Helikopter, Mastkraftwagen, SatComBW o.ä.), könnte es hier etwas länger dauern, bis das Handynetz wieder hergestellt ist. Das Problem hierbei sind eher die modernen Smartphones, die im Normalfall ja schon fast länger am Ladekabel hängen als dass sie das Prädikat "Mobil" verdient hätten. Abhilfe schaffen hier z.B. mehrere Powerbank's, gerne auch mit Solarpanel. Ein Stromaggregat sollte bedacht eingesetzt werden, da man bedenken sollte, dass auch Benzin nur aus dem Zapfhahn der Tankstelle gepumpt werden kann, wenn diese mit Strom versorgt ist.


Szenario 4: Die staatliche Ordnung fällt zusammen.


Betrifft die Kommunikationsmöglichkeit der Bürger über Internet und Festnetz
Betrifft die mobile Kommunikationsmöglichkeit der Bürger.
Betrifft die mobile Kommunikationsmöglichkeit der BOS.
Betrifft immernoch NICHT die Kommunikationsmöglichkeit vieler Funkamateure und CB-Funker!
Situation: Bürger will irgendwo Notruf absetzen.
Beispiel: Europa zum Ende (ab ca. 1944) im 2. Weltkrieg. Heutzutage wären auch verheerendere Waffentypen vorhanden.
Problem: Gesetze existieren noch, können aber nicht mehr durchgesetzt werden. Der Staat ist nicht mehr in der Lage, das gesamte BOS-System am Laufen zu halten oder Behörden sind handlungsunfähig. In diesem Fall würde ein Verstoß gegen die DV 810.3 oder gegen das TKG ohne Konsequenzen bleiben. Die Wiederherstellung der Infrastrukturen würde Jahre dauern, jeder dürfte sich in diesem Fall mit dem behelfen, was dann noch funktioniert: CB und Amateurfunk.
In solchen Fällen ist Informationsgewinnung (Was ist da draussen los?) sehr wichtig, jedoch war das kleinste Problem "damals" für die Behörden untereinander zu kommunizieren, man sah ja was los ist, weil einfach überall etwas los war, brennende Trümmern zu löschen, bis wieder abgebrochen werden muss, wegen Luftalarm usw. Es gibt dort unzählige Berichte der TeNo und der damaligen Feuerwehr, wie in solchen Szenarien der Dienst ablief:
Beispiele aus Einsatzberichten der Feuerwehr Lilienthal im 2. WK

Pieper: die Einsatzkräfte der Bundeswehr sind mit der Landesverteidigung beschäftigt mit eigenem Funk (TETRAPolBw, SatComBW usw.), von THW, Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei u.a. laufen selbstständig nach einem akkustisch und optisch überdeutlich wahrnehmbaren Großangriff zur Dienststelle und rücken in das betroffene Gebiet allesamt aus, retten was zu retten ist, fahren dann die Überlebenden in die Krankenhäser und Lazarette, und dann zurück zur Wache oder nach Hause.

Funkgeräte und Handys: Je mehr los ist, umso hinderlicher kann auch der Funk sein, wenn man voll beschäftigt ist und beide Hände braucht. Was an Funk benötigt wird, kann man sich dann natürlich auch CB-Funk oder Amateurfunk bedienen, um Menschen zu retten. Vorsicht bei Gesprächen, der Feind hört mit. Wenn dieser die Genfer Konvention beachtet, wird er Rettungsdienste, Feuerwehr und THW nicht behindern. Polizei und Bundeswehr sollten dann aber besser so wenig Informationen wie möglich "über die Luft" befördern, man bedenke nur mal, was es für Konsequenzen gab, als der Feind die hochsichere Enigma-Verschlüsselung geknackt hat. Auch bei kleineren Szenarien erfreuen sich Plünderer darüber, wenn sie den Funk abhören oder stören können, immerhin suchen diese Leute ja nach Nahrungsmittel und Hilfsgüter für das eigene Überleben!

In solchen sehr seltenen und eher unwahrscheinlicheren Szenarien sind die bereits geschilderten praktischen Probleme bedeutender denn je! Andererseits bahnen sich aolche Szenarien auch schon im Voraus lange an, die benötigten Hilfsmittel sind dann sehr wahrscheinlich ziemlich schnell aufgekauft und nicht mehr verfügbar, also vorsorgen.


Tipp: Empfehlenswert ist das Aggregat 2x am Tag laufen zu lassen um die Tiefkühltruhe (die auf höchster Stufe steht) einmal komplett runter zu kühlen, sowie auch der Kühlschrank möglichst nahe der 0°C. Manche Handy's bieten auch einen sog. "Energiesparmodus". GPS, WLAN, Bluetooth und mobile Daten sollte man auf "aus" stellen, Netzmodus auf nur 2G, sämtliche Applications (oder auch "Apps") beenden, so hält das Handy länger. Wenn absolut kein Handynetz mehr da ist, macht es gar kein Sinn, es ständig eingeschaltet zu lassen: dauernd sendet es um nach einer Zelle zu suchen, auch das frisst enorm viel Akku, Abhilfe schafft hier der "Flugzeugmodus" oder einfach komplett ausschalten. Am meisten macht es Sinn, wenn man sein Standort wechselt oder alle 2 - 3 Stunden jeweils 1x zu prüfen, ob man wieder ein Netzempfang hat oder nicht. Beim Festnetz hört man dann einen Freiton, wenn es wieder funktioniert.

Kommunikations-Selbsthilfe für den Bürger: Hier gibt es keine wirkliche Lösung für den Bürger seine Situation zu verbessern. Man könnte sich u.U. natürlich eine "GSM-Yagi-Antenne" holen, aber der eingebaute Repeater braucht ebenfalls Strom, da diese meist nicht passiv sind oder einen "N-Anschluss" haben. Traurigerweise bieten die hochmodernen Handy's keine Möglichkeit mehr, eine externe Antenne anzuschließen. Das Handy ist dann also erstmal völlig nutzlos. Telefon und Internet ebenso. Selbst wenn man ein Telefon hat, das keine eigene Stromversorgung benötigt und der Router mit einer Batterie versorgt ist: dann ist die Ortsvermittlungsstelle immernoch abhängig von (viel) Strom dank der digitalen Technik, dass man einfach kein Festnetz hat. In diesem Fall ist es gut, wenn man weiß, wo ein Funkamateur oder CB-Funker wohnt, der für einen Notrufe absetzen kann. Oder man legt sich selbst ein CB-Funkgerät zu mit Akku. Mein Tipp was die Robustheit, Langlebigkeit und Sendeleistung angeht: "Lafayette Urano", es gibt auch baugleiche. Auf Kanal 9 AM hat man eine gute Chance einen LKW-Fahrer zu erwischen und auch zu hören, was so auf den Straßen in der Umgebung los ist. Kanal 19 FM ist der Norfunkkanal in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern. Oftmals gibt es auch "lokale Runden" zwischen Kanal 20 und 40 irgendwo, mal reinhören und suchen lohnt sich. Quellen:
Schneekatastrophe in Norddeutschland 1978
Erlebnisbericht zum Schneesturm im Februar 1979

Der einzige Grund, warum "damals" bei der Schneekatastrophe übrigens Amateurfunk genutzt wurde war nicht, weil man dringend noch eine Rückfallebene brauchte, sondern weil eine Koordinierung der Hilfe am Anfang deshalb nicht möglich war, da eine Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Hilfsorganisationen, Armee, Stromversorgern und Post nie geplant worden war: Es gab keine gemeinsamen Funkfrequenzen, auf denen man hätte kommunizieren können. Amateurfunk wurde deshalb teilweise genutzt weil die Bundespost, die nicht wie heute eine private AG ist, sondern noch eine Bundesbehörde war, bat ihre Mitarbeiter im Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost (VFDB) um Hilfe. Funkamateure aus Schleswig-Holstein und Umgebung nahmen den Notfunkbetrieb auf und ermöglichten so eine Koordination der Hilfskräfte untereinander. Diese Situation ist mit der heutigen Lage in keiner Weise mehr vergleichbar.

Anmerkung: solche großen Katastrophen sind sehr selten, aber nicht unmöglich. 1977 und 2007 noch gab es einen großen Stromausfall im "Big Apple" (New York, USA), beide dauerten etwa eine Stunde. Am 4. November 2006 kam es gegen 22:10 Uhr zu einem größeren Stromausfall in Europa. Teile von Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien, österreich, Spanien waren teilweise bis zu 120 Minuten ohne Strom. Der längste Stromausfall in Deutschland ereigneten sich 11/2015 im Münsterland für max. 3 Tage. Auch in im Januar 2007 sorgte der Sturm "Kyrill" in einigen Regionen Deutschlands für "tagelange" Stromausfälle.

Liste der grossen Stromausfälle in Deutschland

Liste der grossen Stromausfälle weltweit


Wichtig ist also, für 3 Tage, besser für 5 Tage sich mit dem einzudecken, was man in so einem Stromausfall noch so braucht (außer Powerbank und Aggregat), besonders zu bedenken, dass sie meisten Stromausfälle zu Winterbeginn und meistens spätabends beginnen, denn genau dort beginnt das Thema "Notfunk" eigentlich:

- Informationen raus: 2m/70cm Handfunkgerät mit Ersatzakkus programmiert mit sämtlichen benutzten Frequenzen (Freenet, PMR, 145,500, AFu-Relais, Taxi, Betriebsfunk) und ein CB-Funkgerät wie z.B. ein "Lafayette Urano" o.ä. mit langer Antenne (Albrecht HyFlex 27) Kanäle 9 AM (LKWs) und 19 FM (Notfunk) abhören und ggf. rufen.
- Informationen rein: ein batteriebetriebenes UKW-Radio (UKW/DAB oder UKW/Kurzwelle)
zudem auch nicht zu vernachlässigen:

- Teelichter und Kerzen
- eine "Langzeit"-Taschenlampe wie Maglite 3D LED (läuft 1 Woche mit neuen 3 D-Batterien)
- eine "Kurzzeit"-Taschenlampe mit viel Leuchtkraft (z.B. Cree XM-L2 o.ä.) für draussen / reparieren o.a.
- Batterien, Batterien und noch mehr Batterien (AA, AAA, D und 18650)
- Verbandskasten
- Hausapotheke und persönliche Medikamente
- Campingkocher
- Feuerzeug
- Thermo-Schlafsack (weil Strom weg heisst Heizung weg)
- Hygieneartikel
- kurzfristig: 6-Pack Mineralwasser im Vorrat (Haltbarkeit ca. 2 Jahre)
- Langfristig: großen Trinkwassertank mit Wasserfilter aus Bach, See oder Fluss befüllen (28l pro Person)
- einen Indoor-Camping-Heizstrahler
- Notstromaggregat mit Verlängerungskabel (draussen betreiben!) und Reservebenzin.

Hier geht es zu Ihrer persönlichen Notfallvorsorge, BBK-Empfehlung an alle Bürger.

 

weitere Links zum Thema Notfunk, Amateurfunk und BOS:


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